Zählermiete

Diskutiere Zählermiete im Verwaltung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Darf der Vermieter die Zähler Warm 2 Stück ( in der Wohnung ) Kalt einer ( im Keller ) monatlich für 12,80 Euro je Stück Vermieten? Das sind...
  • Zählermiete Beitrag #1

Thomas

Darf der Vermieter die Zähler Warm 2 Stück ( in der Wohnung ) Kalt einer ( im Keller ) monatlich für 12,80 Euro je Stück Vermieten? Das sind immer hin fast 40 Euro !
Nach nachfrage Sind diese nicht von einem dritten Gemietet sondern nur gekauft und eingebaut.
Nach anfrage bei der Stadt bezahlt der VM nur den Hauptwasserzähler also einen mit ca 3 Euro im Monat

Gruß Thomas
 
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  • Zählermiete Beitrag #2

wolle

An wen vermietet denn der Vermieter die Zähler? Meinst du nicht eher, dass er sie mietet??
Wie kann er die dinger vermieten, wenn keiner mieten will?
Zahlst du denn üfr die Zählermiete?
 
  • Zählermiete Beitrag #3

markus

Ich tippe eher,
daß der Vermieter den Kaufpreis, Montage und die Wartung auf eine Grundgebühr umgelegt hat.
Mir ist allerdings diese Gebühr von 12,80 pro Zähler etwas hoch.
Eine solche Gebühr ist rechtlich schon möglich, Gemeinschaftsantennen werden auch oft auf diese Weise umgelegt.
 
  • Zählermiete Beitrag #4

thomas

Laut aussage Vom VM hat er die Zähler gekauft. Und nun Vermietet ( so stehts in der Abrechnung: Zählermiete) er Sie mir , er verlangt also sowas wie ne nutzungsgebühr, jedoch ist die frage ob und wie hoch soetwas sein darf, eigentlich gehört das doch zur Wohnung,oder zum Wohnstandard oder ist des VM entscheidung ?( sonst könnte er mir doch das Klo, den Sicherungskasten, und die Türklinken extra vermieten bzw. eine Gebühr verlangen !? ?(
 
  • Zählermiete Beitrag #5

markus

Zur Zählermiete,
ich habe einen Absatz aus der HeizkostenVO gefunden,
betrifft erst mal den WW-Zähler.

§7 Absatz2:
............Kosten für Zwischenzähler zur Aufteilung von Warmwasser können ebenfalls abgerechnet werden. Dazu gehören auch die Kosten für die Eichung, bzw. Nacheichung der Zwischenzähler und falls vorhanden für eine Wartung der Wasserzähler.

Ist wohl eine reine Auslegungssache
 
  • Zählermiete Beitrag #6

wolle

Ich denke, dass der Vermieter nach dem Kauf wohl eher die "Abschreibung" versucht um zu legen. Er rechnet die Anschaffungskosten auf 6 Jahre um. Das Ergebnis auf die Monate verteilt ergibt dann eure "Zählermiete". So versucht er, zumindest die Eichkosten durch eine Regelmäßige Zahlung (incl. einer Neubeschaffung) auf euch um zu legen.
Wie Markus bereits mneinte, eine Obergrnze gibt es für die Zählermiete nicht und diese Kosten sind auslegungssache.
Dagegen könnte man meines Erachtens vorgehen, weil die Zählermiete eigentlich die Miete der Versorgungsfirma betrifft und nicht die Miete des Eigentümers.

Da das aber eine regelmäßige Zahlung ist, wäre das okay. Ich habe nur Bedenken, ob er die Kosten auf die Jahre verteilen kann und so eine regelmäßige Zahlung vortäuscht.
Zum Abschluß: Der Kauf ist Vermietersache, die Miete ist eine Nebenkostenart, weil regelmäßig. Was jetzt am Ende billiger kommt ist ja auch Auslegungssache.

Lohnt es sich für das Geld einen RA ein zu schalten und Gefahr zu laufen, zu verlieren???
 
  • Zählermiete Beitrag #7

markus

Klar hat er die Anschaffung mitberechnet,
wie soll man sonst auf 12,80 pro Zähler kommen
und das alles auf 6 Jahre.
Ist bestimmt noch eine schöne Verzinsung des eingesetzten Kapital eingerechnet.
 
  • Zählermiete Beitrag #8

thomas

Nun gut ich werde den VM auf die Zählermiete ansprechen und deren Zusammensetzung klären also warum gerade 12,80 und nich 13,11
Evtl. gibt´s ja kaufbelege anhand denen man deren Preis erkennen kann, wenn die dinger gewartet oder geeicht werden was laut aussage anderer mieter bisher nie war, werde ich auch dort belege sehen wollen. Dann ist nach gesundem Menschenverstand zu klären ob die " Zählermiete" in gerechtfertigter höhe kassiert wird.

U.u. werde ich beim Mieterbund anfragen.

Wenn ich ein ergebnis habe werde ich es als neues thema posten.
 
  • Zählermiete Beitrag #9

wolle

Original von thomas
Wenn ich ein ergebnis habe werde ich es als neues thema posten.

Danke dafür. Lass dich beim Erklären nicht über den Tisch ziehen.
Eine Erklärung wie: "Das ist halt so" oder "Das war schon immer so und keiner hat sich beschwert" reichen nicht. Zur not lass dir die Rechnung kopieren. Wenn der Vermieter das nicht tun will, ist da was faul...
Nochmal: Eine Gebühr ist für die Kopien erlaubt, jedoch sollte sie "angemessen" sein. 3 € pro Kopie ist also nicht angemessen...
 
Thema:

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