zahlt man für gewerbe die gleichen nebenkosten, wie für eine mietwohnung?

Diskutiere zahlt man für gewerbe die gleichen nebenkosten, wie für eine mietwohnung? im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen mich würde mal interessieren wie man die nebenkosten umlegt, wenn im untergeschoss ein taxiunternehmer sprich gewerbe ist und...
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crisu

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Hallo zusammen
mich würde mal interessieren wie man die nebenkosten umlegt, wenn im untergeschoss ein taxiunternehmer sprich gewerbe ist und sonnst noch 2 wohnungen im haus sind. darf man dann einfach alles durch 3 teilen, oder muss das taxiunternehmen mehr kosten tragen. mein vermieter hat nämlich alles einfach durch 3 geteilt. ist das rechtens?
 
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Capo

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Wieviele Mitarbeiter hat der Unternehmer; Wie stark ist der Kundenverkehr?
 
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crisu

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Mitarbeiter hat er 10. Kundenverkehr quasi fast keinen, da er dort seine telefonzentrale untergebracht hat.
 
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RMHV

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Mitarbeiterzahl und Kundenverkehr können auf die Frage der Betriebskostenverteilung zwischen Wohn- und Gewerberäumen allenfalls mittelbar Einfluss haben.
Die Frage der Betreibskostenumlage bei gemischt genutzten Objekten ist eigentlich eine völlig andere. Es muss festgestellt werden, ob durch die Gewerbenutzung höhere Betriebskosten anfallen als für Wohnraum. Dies könnte im Einzelfall vielleicht bei den Müllgebühren der Fall sein. Eventuell könnte die Gebäudeversicherung einen Risikozuschlag für einen Gewerbebetrieb berechnen. Selbstverständlich ist auch bei weiteren Kostenarten denkbar, dass die Gewerbenutzung höhere Kosten verursacht als die Wohnraumnutzung.
Der Grundsatz lautet, dass der Wohnraummieter nicht mit durch eine Gewerbenutzung verursachten erhöhten Kosten belastet werden darf. Es muss also zunächst festgestellt werden, ob überhaupt eine erhöhte Kostenbelastung durch die Gewerbenutzung entsteht. Ist dies der Fall, müssen diese Kosten vorab getrennt werden für Wohnraum und Gewerbe. Ist dies nicht der Fall, steht einer Verteilung nach einem gemeinsamen Umlageschlüssel nichts entgegen.
 
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Insolvenzprofi

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zunächst, was ist im Mietvertrag vereinbart??????? siehe mal 556a BGB
xxx.dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

durch 3 kann nämlich nicht einfach geteilt werden, wenn dazu nichts im Mietvertrag steht! dann wird nach m² abgerechnet

ob mehrverbrauch hin oder her, dass spielt hier keine rolle!!!!
 
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