Zahlung der Heizungswartung

Diskutiere Zahlung der Heizungswartung im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo Leute bin gerade am Ausziehn.Meine Nachmieter haben mich darauf aufmerksam gemacht das die Jährliche Wartung der Zentralheizung (GAS)...
  • Zahlung der Heizungswartung Beitrag #1

Mario

Hallo Leute

bin gerade am Ausziehn.Meine Nachmieter haben mich darauf aufmerksam gemacht das die Jährliche Wartung der Zentralheizung (GAS) ansteht.In jeder Wohnung steht so ne Gastherme wo man Zeitgesteuert an und aus machen kann.Ist es nun die Plicht des Mieters oder des Vermieters diese Wartung durchführen zu lassen und auch zu bezahlen?
 
  • Zahlung der Heizungswartung Beitrag #2

Diif

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Zahlen musst Du die Wartung auf jeden Fall,
entweder direkt an den Installateur, wenn Du ihn beauftragst oder über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter, wenn er die Wartung in Auftrag gibt.

Was steht denn in Deinem Mietvertrag? Ist die Wohnung mit Heizung oder ist das Deine Therme? Normalerweise kümmert sich da der Vermieter drum, ist ja für gewöhnlich auch seine Heizung, die er vermietet.
 
  • Zahlung der Heizungswartung Beitrag #3

Mario

Hallo

die heizung gehoert zur Wohnung dazu.

mfg
mario
 
  • Zahlung der Heizungswartung Beitrag #4
Martens

Martens

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moin Mario,

die Kosten für die Wartung der Heizungsanlage - egal ob Zentralheizung oder Gasetagenheizung oderwasauchimmer - können(!) dem Mieter belastet werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Also nachschauen, was Du damals unterschrieben hast. Steht das nichts, zahlst Du auch nichts.

mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
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