Insolvenzprofi
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Ich sollte heute eine KLage gegen einen Mieter schreiben und beim AG abgeben (Zahlkungs & Räumung). Da die forderung unter 5000,- EUR liegt besteht ja kein Anwaltszwang,,,
Als ich alles fertig hatte und ich die Beweismaterialen ausgedruckt habe, dachte ich, ich fall vom hocker
jemand bei uns hatte bei der fristlosen Kündigung vergessen die vollmacht des eigentümers bezulegen, damit ist die kündigung ja nichtig, aber mal ne frage, reicht dass einfach, wenn ich die nachreiche oder muss ich die neu schreiben?
weiterhin wurde vergessen, die 5% überm basis reinzunehmen... in zukunft darf ich hier alles selber machen wie ärgerlich...
Als ich alles fertig hatte und ich die Beweismaterialen ausgedruckt habe, dachte ich, ich fall vom hocker

jemand bei uns hatte bei der fristlosen Kündigung vergessen die vollmacht des eigentümers bezulegen, damit ist die kündigung ja nichtig, aber mal ne frage, reicht dass einfach, wenn ich die nachreiche oder muss ich die neu schreiben?
weiterhin wurde vergessen, die 5% überm basis reinzunehmen... in zukunft darf ich hier alles selber machen wie ärgerlich...