Zahlung und Räumngsklage

Diskutiere Zahlung und Räumngsklage im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ich sollte heute eine KLage gegen einen Mieter schreiben und beim AG abgeben (Zahlkungs & Räumung). Da die forderung unter 5000,- EUR liegt...
  • Zahlung und Räumngsklage Beitrag #1

Insolvenzprofi

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Ich sollte heute eine KLage gegen einen Mieter schreiben und beim AG abgeben (Zahlkungs & Räumung). Da die forderung unter 5000,- EUR liegt besteht ja kein Anwaltszwang,,,

Als ich alles fertig hatte und ich die Beweismaterialen ausgedruckt habe, dachte ich, ich fall vom hocker :blabla

jemand bei uns hatte bei der fristlosen Kündigung vergessen die vollmacht des eigentümers bezulegen, damit ist die kündigung ja nichtig, aber mal ne frage, reicht dass einfach, wenn ich die nachreiche oder muss ich die neu schreiben?

weiterhin wurde vergessen, die 5% überm basis reinzunehmen... in zukunft darf ich hier alles selber machen wie ärgerlich...
 
  • Zahlung und Räumngsklage Beitrag #2

Capo

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Ich denke, dass das Nachreichen nicht reicht. Geht aus der Kü eine "Auftragshandlung" hervor?
 
  • Zahlung und Räumngsklage Beitrag #3

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Original von capo
Ich denke, dass das Nachreichen nicht reicht. Geht aus der Kü eine "Auftragshandlung" hervor?

die Eierköppe habe es nicht reingenommen, ich werd nicht mehr :wand:

jetzt darf ich neben der kompletten Maklerabteilung auch noch die juristischen Sachen schmeißén :blabla..
 
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