Zahlungsfirst für Vermieter ?

Diskutiere Zahlungsfirst für Vermieter ? im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, habe jetzt im Januar 2007 meine Nebenkostenabrechnung für 2005 bekommen. Da sich ein Guthaben ergeben hat, möchte mein Vermieter mir...
  • Zahlungsfirst für Vermieter ? Beitrag #1

Tommi01

Hallo,

habe jetzt im Januar 2007 meine Nebenkostenabrechnung für 2005 bekommen. Da sich ein Guthaben ergeben hat, möchte mein Vermieter mir dieses Anfang März überweisen. Nun meine Frage: Gibt es hierfür eine Zahlungsfrist? Denn immerhin bekomme ich jetzt nach über einem Jahr erst mein Geld zurück. Warum überweist er nicht sofort? Kann ich Zinsen verlangen?
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Gruß
Thomas
 
  • Zahlungsfirst für Vermieter ? Beitrag #2

Heizer

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Möglicherweise geht ein Mieter gegen die Abrechnung in Einspruch. Dann müßte die komplette Abrechnung, auch Deine, korrigiert werden. Die Frist dafür beträgt 4 Wochen. Danach ist die Abrechnung durch und die Guthaben können ausgezahlt werden. Vorher ist auch Kostengründen nicht ratsam, da im Falle einer Korrektur ein großer Aufwand für das Hin- und Herbuchen von Centbeträgen entstehen würde.

Der Vermieter leitet das Geld für die Vorauszahlung ja an die Versorger u.s.w. weiter. Er muß ja auch Abschläge für Heizung, Strom etc. bezahlen. Andere Mieter bekommen möglicherweise eine Nachzahlung. Die müssen ja dafür auch keine Zinsen bezahlen. Eher im Gegenteil. Das Vermieter hat für jede Liegenschaft ein extra Konto welches Gebühren kostet aber keine Zinserträge bringt. Bei Geschäftskonten dieser Art gibt es in der Regel keine Zinsgutschriften.
 
  • Zahlungsfirst für Vermieter ? Beitrag #3

Heizer

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HALT!!! STOPP!!!

Du hast erst jezt Deine Abrechnung für 2005 bekommen? Das ist natürlich viel zu spät. Die hätte spätestens am 31.12.06 in Deinem Kasten sein dürfen.

Hat der Vermieter die Verspätung der Abrechnung vorher angekündigt und begründet? Wenn nicht hast Du möglicherweise Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Vorauszahlung für 2005 da der Vermieter nicht Fristgemäß abgerechnet hat.
 
  • Zahlungsfirst für Vermieter ? Beitrag #4

Tommi01

Hi,
danke für die Antwort. Der Vermieter hat tatsächlich Ende Dezember angekündigt, dass die Abrechnung noch kommt. Anfang Januar kam sie dann ja auch. Ich hatte mich nur gewundert, warum er sich nun noch bis März Zeit lässt, mir das Geld zu überweisen.
Gruß
Thomas
 
  • Zahlungsfirst für Vermieter ? Beitrag #5

simalexa

zeitl Frist d. Nebenkostenabrechnung

Original von Heizer
HALT!!! STOPP!!!

Du hast erst jezt Deine Abrechnung für 2005 bekommen? Das ist natürlich viel zu spät. Die hätte spätestens am 31.12.06 in Deinem Kasten sein dürfen.

Hat der Vermieter die Verspätung der Abrechnung vorher angekündigt und begründet? Wenn nicht hast Du möglicherweise Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Vorauszahlung für 2005 da der Vermieter nicht Fristgemäß abgerechnet hat.

Kann ich hier richtigerweise rauslesen, dass ein Vermieter 12 Monate Zeit hat die Nebenkostenabrechnung zu erstellen? Also für das Jahr 2006 bis zum 31.12.2007? Ich weiß, dass mein Vermieter bereits alle Abrechnungen hat, die er für die Nebenkostenabrechnung benötigt. Kann er sich da wirklich 12 Monate Zeit für nehmen?
 
  • Zahlungsfirst für Vermieter ? Beitrag #6

Heizer

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JA!

Allerdings tut er gut daran das Ganze nicht unnötig auf die lange Bank zu schieben. Wie hier im Forum aber vielfach zu lesen ist, reicht die Frist von 12 Monaten für einige immer noch nicht.

:?
 
  • Zahlungsfirst für Vermieter ? Beitrag #7

RMHV

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Original von Heizer
Hat der Vermieter die Verspätung der Abrechnung vorher angekündigt und begründet? Wenn nicht hast Du möglicherweise Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Vorauszahlung für 2005 da der Vermieter nicht Fristgemäß abgerechnet hat.


Unsinn bleibt auch bei der 37. Wiederholung Unsinn... :tröst
Voraussetzung für den Anspruch auf Rückzahlung ist, dass keine Abrechnung vorliegt. Ist die Abrechnung erstellt, kann es niemals mehr einen Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Vorauszahlungen geben. Rechtsfolge einer verspäteten Abrechung ist ausschließlich der Nachforderungsausschluss und nichts weiter.
 
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