Zahlungsrückstände - was nun?

Diskutiere Zahlungsrückstände - was nun? im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo @all :wink Ich wende mich mit folgender Frage an euch: welche Möglichkeiten haben wir als Hausverwalter ausstehende Zahlungen einer...
  • Zahlungsrückstände - was nun? Beitrag #1

Meggi

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Hallo @all :wink

Ich wende mich mit folgender Frage an euch: welche Möglichkeiten haben wir als Hausverwalter ausstehende Zahlungen einer Wohnungseigentümerin einzufordern?

Ich muß vielleicht etwas weiter ausholen...
Mein Mann und ich leben nun seit 4 Jahren hier im Haus (5 ETW´s). Die erste Zeit waren wir hier Mieter doch nun bekamen wir ein Angobt für die größer Wohnung gegenüber und sind seit 10.2005 stolze Besitzer einer ETW hier im Hause.

Die Vorbesitzer unserer Wohnung haben bisher die Hausverwaltung gemacht dieses Amt aber nun mehr oder weniger an uns "vererbt"

Bei der letzten Eigentümerversammlung 7/05 legten sie ihr Amt wegen des Auszug´s nieder und niemand wollte sich Aufstellen lassen.
So blieb es dann letztendlich an uns "hängen".
Leider haben mein Mann und ich bisher keinerlei Erfahrung mit Hausverwaltung gemacht.
Uns wurden die Unterlagen übergeben ... das war´s (seht zu wie ihr damit fertig werdet :gehtnicht)

Es hat Tage gedauert bis wir uns durch den Wust aus Akten gewühlt hatten und haben nun alles eigentlich ganz gut im Griff.

Doch nun haben wir schon unser erstes Problem... Eine Wohnungseigentümerin ist mit ihren Umlagen/Rücklagenzahlungen nun fast ein Jahr im Rückstand.
Wie wir aus den Unterlagen entnehmen konnten geht das schon ewig so. mal zahlt sie, dann wieder nicht - ein hin und her.
Die Dame hat mtl. Kosten von 200,- zu zahlen, kommt dem aber wie gesagt seit fast einem Jahr nicht nach. Hinzu kommt eine Unterdeckung aus dem Wirtschaftsjahr 04 von knapp 400,- die auch noch nicht beglichen wurde.
So wie es bisher aussieht wird sie auch bei der Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 05 mit 400,- unterdeckt sein.
Es sind also nicht gerade unerhebliche Beträge die noch ausstehen.

So war unsere erste "Amtshandlung" als Hausverwalter der Dame eine höfliche Zahlungserinnerung zu schicken... Ergebniss - nix geschehen.
Als nächstes haben wir sie telefonisch kontaktiert worauf sie uns erzählte sie habe im moment einen finanziellen Engpass und wird alles in Raten nach und nach abzahlen.
Wir setzten ihr eine Frist bis 01.01.2005 - nichts geschah.
Stattdessen bekamen wir eine E-Mail in der sie uns freudig verkündete endlich einen Mieter zu haben welcher uns mtl. 140 Eur. überweisen wird, sie übernimmt dann mtl. die restlichen 60,- die Zahlungsrückstände 05 ( 2400,-) würde sie auf 2 Raten im Januar u. Februar 06 begleichen.
Ein riesen Verwaltungsaufwand für uns aber was soll´s hauptsache sie zahlt.

Doch bisher ist immer noch nicht geschehen. Sie hat keinen Pfennig gezahlt lediglich ihr Mieter hat einmalig 140 Eur. überwiesen und ist damit wohl der Meinug weder der großen noch der kleinen Hausordnung folge leisten zu müssen (das ist aber ein anderes Thema).

Sollte sie bis 01.02 nicht überwiesen haben werden wir sie schriftlich per Einschreiben anmahnen.
Im März haben wir eine Eigentümerversammlung einberufen bei der es auch um dieses Thema gehen soll.

Sollte sie weiterhin nicht zahlen welche Möglichkeiten haben wir noch das Geld einzufordern.
Wozu würdet ihr raten? Inkassounternehmen? Rechtsanwalt? Was kann eine WEG in einem solchen Fall konkret unternehmen?

Vielen Dank im vorraus schon mal für eure Antworten
 
  • Zahlungsrückstände - was nun? Beitrag #2

wolle

Die Eigentümergemeinschaft kann den Ausschluß der Eigentümerin beschliessen und auf den Verkauf des Eigentums pochen. (Hart dargestellt)

der erste Schritt ist in der ETG einen Beschluss zu fassen, die Eigentümerin wegen den Rückständen auszuschliessen. Wenn der Wirtschaftsplan vorgelegt wird, sollte die Ausstände genauso aufgeführt sein.
 
  • Zahlungsrückstände - was nun? Beitrag #3

Geordy

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Hallo
Wenn Sie eine Eigentümerversammlung einberufen und dort beschließen sich einen Titel zu holen, könnten Sie Glück haben ihr Geld zu bekommen. Ich habe nur gelernt, das es leider ohne Rechtsanwalt oft nicht geht. :130.gif:
 
  • Zahlungsrückstände - was nun? Beitrag #4

Insolvenzprofi

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Original von wolle
Die Eigentümergemeinschaft kann den Ausschluß der Eigentümerin beschliessen und auf den Verkauf des Eigentums pochen. (Hart dargestellt)

der erste Schritt ist in der ETG einen Beschluss zu fassen, die Eigentümerin wegen den Rückständen auszuschliessen. Wenn der Wirtschaftsplan vorgelegt wird, sollte die Ausstände genauso aufgeführt sein.

lol!!! wer sagt denn, dass sie dann die Rückstände auch bezahlt ! ich mache sowas tagtäglich als Makler es gibt folgende Lösungen,

1. die Telungserklärung wird dahin gehend geändert, dass der Erwerber für Rückstände aufkommen muss, meistens wird dieses aus dem Kaufpreis entnommen und es als fälligkleitsvoraussetzung genommen, dann ist es ganz sicher

2. ihr besorgt euch einen Titel, ger. Mahnverfahren, wenn dann kein Einsprúch eingelegt wird oder direkt Klage auf Zahlung... nur ein Tipp vorab, meldet mit dem Titel keine Zwangshypothek an, dann kommen die Gläubiger und leiten ggf. die zwangsvers. ein, dann geht ihr leer aus.. nehmt lieber gleich einen Gerichtsvollzieher denn mit dem Titel haftet man ja wie bkannt auch persönlich...

3. Der Beschluss zum verkauf bringt gar nichts, denn wenn Sie nicht verkauft bleibt nur der Klageweg,,, dann könnt ihr lieber gleich auf zahlung klagen...

viel glück wenn ihr ein professionelle und günstige hausverwaltung sucht meldet euch, ich kenne einige
 
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