Bulli2010
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In der WEG gibt es mehrere "Zur besonderen Verwendung" Räume, die bis jetzt entweder leer standen oder teilweise von Eigentümern zur Lagerung von Schlauchbooten, Surfbrettern usw. genutzt wurden. Nun hat die Eigentümerversammlung beschlossen Teile dieser Räume an die nutzenden Eigentümer zu vermieten. Der Beirat hat sich empfohlen, die Nutzung zu begutachten und den nutzenden Eigentümern Mietverträge anzubieten.
Da die ZBV-Räume keinem einzelnen sondern allen Eigentümern gehören bin ich unschlüssig, ob mit der Teilvermietung nicht eine Doppelberechnung erfolgen würde, da die Kosten ursprünglich und bis heute ja bereits im Hausgeld enthalten sind.
Wenn doch, gibt es Anhaltspunkte wie hoch die anteilige Miete sein dürfte?
- Schlauchboot auf dem Boden = x qm ?
- Surfsegel an der Wand = x cbm ?
Danke im voraus
Da die ZBV-Räume keinem einzelnen sondern allen Eigentümern gehören bin ich unschlüssig, ob mit der Teilvermietung nicht eine Doppelberechnung erfolgen würde, da die Kosten ursprünglich und bis heute ja bereits im Hausgeld enthalten sind.
Wenn doch, gibt es Anhaltspunkte wie hoch die anteilige Miete sein dürfte?
- Schlauchboot auf dem Boden = x qm ?
- Surfsegel an der Wand = x cbm ?
Danke im voraus
