Editha
Hallo,
Mieter A bewohnt eine Haushälte. Die andere der Eigentümer B.
Mieter A hat seit 1999 einen "alten Mietvertrag" mit Kündigungsfrist von 5 Jahren, der sich nach Ablauf von 5 Jahren immer wieder um 5 Jahre verländert.
Letztes Jahr ist also diese automatische Verlängerung eingetreten.
(Der Mieter wollte das auch so)
Nun hat er aber die Wohnung mit einer dreimonaten Frist zum 1.1.05 gekündigt.
Lt. Gesetz muss die Kündigungsfrist, die im Vertrag vereinbart wurde auch eingehalten werden.
ABER: Es ist in dem Mietvertrag auch eine kleine Staffelmiete vereinbart worden:
ab 01.01.2001 Erhöhung um 10,-- DM (5,--Euro)
ab 01.01.2004 Erhöhung um 10,-- DM (5,--Euro)
Danach wird der Mietzins neu verhandelt.
Lt. Gesetz ist ja ein Staffelmietvertrag die ersten 5 Jahre nicht kündbar, danach aber gilt die 3 Monatsfrist.
NUN meine Frage:
Ist die Kündigung von Mieter A wirksam.
Ist die "Staffelmietvereinbarung", die ja 2004 sozusagen endete, nun ein Grund dafür, dass sich der Mieter A nun nicht mehr an die vertragliche Kündigungsfrist halten muss?
Ich möchte mich für sachkundige Stellungnahmen ganz herzlich bedanken und verbleibe mit freundlichem Gruß
ANgela
Mieter A bewohnt eine Haushälte. Die andere der Eigentümer B.
Mieter A hat seit 1999 einen "alten Mietvertrag" mit Kündigungsfrist von 5 Jahren, der sich nach Ablauf von 5 Jahren immer wieder um 5 Jahre verländert.
Letztes Jahr ist also diese automatische Verlängerung eingetreten.
(Der Mieter wollte das auch so)
Nun hat er aber die Wohnung mit einer dreimonaten Frist zum 1.1.05 gekündigt.
Lt. Gesetz muss die Kündigungsfrist, die im Vertrag vereinbart wurde auch eingehalten werden.
ABER: Es ist in dem Mietvertrag auch eine kleine Staffelmiete vereinbart worden:
ab 01.01.2001 Erhöhung um 10,-- DM (5,--Euro)
ab 01.01.2004 Erhöhung um 10,-- DM (5,--Euro)
Danach wird der Mietzins neu verhandelt.
Lt. Gesetz ist ja ein Staffelmietvertrag die ersten 5 Jahre nicht kündbar, danach aber gilt die 3 Monatsfrist.
NUN meine Frage:
Ist die Kündigung von Mieter A wirksam.
Ist die "Staffelmietvereinbarung", die ja 2004 sozusagen endete, nun ein Grund dafür, dass sich der Mieter A nun nicht mehr an die vertragliche Kündigungsfrist halten muss?
Ich möchte mich für sachkundige Stellungnahmen ganz herzlich bedanken und verbleibe mit freundlichem Gruß
ANgela