Cordi
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Hallo,
wir haben im Oktober 2003 einen Mietvertrag mit der Klausel "Mindestlaufzeit 5 Jahre" unterschrieben.
Nun möchten wir uns ein Haus kaufen und den Mietvertrag kündigen. Es handelt sich ja nicht um einen qualifizierten Meitvertrag. Es ist kein Grund im Vertrag angegeben worden. Ich denke, unser Vermieter weiß heute und wusste damals von diesen rechtlichen Veränderungen nichts. (Wir damals auch nciht!) Nun haben wir uns erkundigt uns haben ja somit einen Mietvertrag für unbestimmte Zeit mit dem ordentlichen Kündigungsrecht (3 Monate).
Nun meine Befürchtung: Was kann der Vermieter denn rechtlich gegen uns unternehmen und welche Aussicht auf Erfolg hätte er?
Der Vertrag würde ja noch fast 2 Jahre laufen.
Grüße
Cordi
wir haben im Oktober 2003 einen Mietvertrag mit der Klausel "Mindestlaufzeit 5 Jahre" unterschrieben.
Nun möchten wir uns ein Haus kaufen und den Mietvertrag kündigen. Es handelt sich ja nicht um einen qualifizierten Meitvertrag. Es ist kein Grund im Vertrag angegeben worden. Ich denke, unser Vermieter weiß heute und wusste damals von diesen rechtlichen Veränderungen nichts. (Wir damals auch nciht!) Nun haben wir uns erkundigt uns haben ja somit einen Mietvertrag für unbestimmte Zeit mit dem ordentlichen Kündigungsrecht (3 Monate).
Nun meine Befürchtung: Was kann der Vermieter denn rechtlich gegen uns unternehmen und welche Aussicht auf Erfolg hätte er?
Der Vertrag würde ja noch fast 2 Jahre laufen.
Grüße
Cordi