Kobayashi
Das Haus in dem ich wohne enthält insgesamt drei Wohnungen, in einer davon wohnt der Vermieter. In den anderen beiden Wohnungen sind die Zimmer jeweils einzeln vermietet, Bad und Küche sind in jeder Wohnung zur Mitbenutzung.
Ich habe für 6 Monate eines dieser möblierten Zimmer gemietet. Der Vermieter besitzt zu allen Zimmern einen Schlüssel, was an sich als "Sicherheit" ja auch in Ordnung wäre. (Ich weiss, eigentlich darf der Vermieter keinen Schlüssel besitzen. War hier offenbar aber schon immer so und er ist ein verbohrter alter Mann der absolut nicht mit sich reden lässt).
Der Vermieter führt gerne mal neue Mietinteressenten in die Wohnung, und zeigt dabei die Zimmer. Dabei führt er die Leute auch in meiner Abwesenheit in mein Zimmer, obwohl ich abgeschlossen habe! Als ich ihn darauf angesprochen habe meinte er, dass es bei möblierten Zimmern eine "Sonderregelung" gäbe, ich könnte ihm den Zutritt praktisch nur dann verwehren wenn ich krank im Bett läge.
Wie sieht es aus - gibt es sowas oder wird mir Mist erzählt?
Ich habe für 6 Monate eines dieser möblierten Zimmer gemietet. Der Vermieter besitzt zu allen Zimmern einen Schlüssel, was an sich als "Sicherheit" ja auch in Ordnung wäre. (Ich weiss, eigentlich darf der Vermieter keinen Schlüssel besitzen. War hier offenbar aber schon immer so und er ist ein verbohrter alter Mann der absolut nicht mit sich reden lässt).
Der Vermieter führt gerne mal neue Mietinteressenten in die Wohnung, und zeigt dabei die Zimmer. Dabei führt er die Leute auch in meiner Abwesenheit in mein Zimmer, obwohl ich abgeschlossen habe! Als ich ihn darauf angesprochen habe meinte er, dass es bei möblierten Zimmern eine "Sonderregelung" gäbe, ich könnte ihm den Zutritt praktisch nur dann verwehren wenn ich krank im Bett läge.
Wie sieht es aus - gibt es sowas oder wird mir Mist erzählt?