Zimmerbesichtigung in Abwesenheit

Diskutiere Zimmerbesichtigung in Abwesenheit im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Das Haus in dem ich wohne enthält insgesamt drei Wohnungen, in einer davon wohnt der Vermieter. In den anderen beiden Wohnungen sind die Zimmer...
  • Zimmerbesichtigung in Abwesenheit Beitrag #1

Kobayashi

Das Haus in dem ich wohne enthält insgesamt drei Wohnungen, in einer davon wohnt der Vermieter. In den anderen beiden Wohnungen sind die Zimmer jeweils einzeln vermietet, Bad und Küche sind in jeder Wohnung zur Mitbenutzung.

Ich habe für 6 Monate eines dieser möblierten Zimmer gemietet. Der Vermieter besitzt zu allen Zimmern einen Schlüssel, was an sich als "Sicherheit" ja auch in Ordnung wäre. (Ich weiss, eigentlich darf der Vermieter keinen Schlüssel besitzen. War hier offenbar aber schon immer so und er ist ein verbohrter alter Mann der absolut nicht mit sich reden lässt).

Der Vermieter führt gerne mal neue Mietinteressenten in die Wohnung, und zeigt dabei die Zimmer. Dabei führt er die Leute auch in meiner Abwesenheit in mein Zimmer, obwohl ich abgeschlossen habe! Als ich ihn darauf angesprochen habe meinte er, dass es bei möblierten Zimmern eine "Sonderregelung" gäbe, ich könnte ihm den Zutritt praktisch nur dann verwehren wenn ich krank im Bett läge.

Wie sieht es aus - gibt es sowas oder wird mir Mist erzählt?
 
  • Zimmerbesichtigung in Abwesenheit Beitrag #2

Jerry

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Oh oh...

"Sonderregelung" - gern benutztes Schlagwort, das in den allermeisten Fällen aber einer tiefergehenden Prüfung nicht standhält. Ich kenne zumindest keine, die vermietete Zimmer nachhaltig von vermieteten Wohnungen abgrenzen würde - es sei denn, das Zimmer liegt innerhalb der Wohnung des Vermieters (und nicht mit eigenem Zugang an einem allgemein genutzten Hausflur) - dann könnte ich mir _vorstellen_, dass es eine solche Regelung gibt, aber dann bist Du i.d.R. auch eher "Untermieter".

Ob Du das Fass mit dem Recht des Vermieters auf einen Schlüssel (bzw. dem eben Nicht-Recht darauf) aufmachen möchtest, ist Deine Entscheidung - mit verbohrter Einstellung allein sollte der Vermieter allerdings nicht durchkommen, wenn keiner zum Anwalt geht, wird das allerdings eine Abstimmung mit den Füßen (= Auszug), und das wiederum steht und fällt mir den verfügbaren Alternativen. Ist fies, aber die Situation scheint es immer noch herzugeben.

Was aber _gar nicht_ geht, ist der Zugang zur Wohnung / zum Zimmer ohne Vorankündigung und auch noch in Abwesenheit des Mieters. Wenn ein Termin in der Wohnung notwendig ist, kannst Du nach entsprechender rechtzeitiger Information natürlich anbieten "hier ist der Schlüssel - ich bin dann nicht da...", aber umgekehrt "er ist grad nicht da, wir gehen dann mal rein" ist m.E. Verletzung der Wohnung. Am besten ist immer noch, wenn schon Besichtigung unvermeidlich ist, einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren. Tut der Vermieter das nicht, könnt Ihr Euch streiten oder trennen - beides ist unschön und verursacht Kosten, aber diese Situation so weitertragen... wer will das schon?

Frag' mich übrigens bitte auch nicht nach Paragraphen - bin kein Jurist. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass sich die ca. 200 EUR für eine Erstberatung beim Anwalt (falls keine Rechtsschutzversicherung vorliegt) durchaus lohnen können, wenn das Problem ernst genug ist.
Wird daraus nämlich eine größere Sache mit Aussicht auf Erfolg, trägt ja sowieso der Unterlegene die Kosten (man muss halt nur sicher sein, nicht selbst zu unterliegen). Was keine generelle Ermutigung zum Rechtsstreit sein soll - der ist immer nur das letzte Mittel!

Jerry
 
  • Zimmerbesichtigung in Abwesenheit Beitrag #3

Beluga

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Außer im Notfall hat der Vermieter ohne Erlaubnis des Mieters keinen Zutritt in die vermietete Wohnung. :respekt !

Einfacher wäre: :wisper
Den Wohnungstürschloß auswechseln. Beim Auszug/ Wochnungsrückgabe den Original Schloß wieder anbringen.
Dies ist ohnehin immer ratsam, wenn man bedenkt, dass die Vor- oder Vorvormieter evtl. noch in Besitz von Wohnungsschlüsseln sind. :help

Für Notfall kann ein neuer Schlüssel bei einem Vertrauenperson hinterlegt werden, und
dem Vermieter den Anschrift/Tel.Nr. der Vertrauenperson mtiteilen.

Ist in Deinem Mietvertrag über "Notschlüssel" vereinbart ? :vertrag
 
  • Zimmerbesichtigung in Abwesenheit Beitrag #4

Kobayashi

Ich habe das Zimmer nur für die Dauer meines Praktikums gemietet, das dauert insgesamt 6 Monate und ist Ende Oktober vorbei. Insofern lohnt sich irgendwas längerfristiges gar nicht. Der Fall "Untermiete" trifft bei mir nicht zu, da das Zimmer wie gesagt zu einer eigenen Wohnung gehört und räumlich komplett von der Wohung des Vermieters getrennt ist.

Was mich wurmt ist die Tatsache, dass er ohne mein Wissen in mein Zimmer geht, "weil ja immer mal Leute spontan vorbeikommen und keine Zeit für lange Terminplanung haben" (O-Ton Vermieter). Bevor ich ihn damit konfrontiere möchte ich sicher wissen, dass es keine Unterscheidung zwischen Wohnung und "nur" möbliertem Zimmer gibt. Vermutlich wird er schon bei der Andeutung "Anzeige wegen Hausfriedensbruch" sehr viel ruhiger, aber man muss bei ihm immer erst mit dem grossen Knüppel drohen bevor mal irgendwas passiert.

Würde man ins Detail gehen und alles aufzählen was der Vermieter sich herausnimmt würden hier manche schreiend die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Ich habe zumindest für alle zukünftigen Vermieter in meinem Leben eine Lektion gelernt und bin gewappnet. :D
 
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