Beluga
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A mietet Garage von B, die nur durch Grundstück von einer Eigentümergemeinschaft "C", in welcher A selbst (nicht aber B) ein Mitglied ist, zu erreichen ist. Für Garagen von B gibt es Zufahrtrecht.
Die Zufahrt wird regelmäßig von "Fremden" zugeparkt.
Hierüber wird A die Nutzung der Garage erheblich erschwert.
Was soll A tun, an wen hat er sich zu wenden ? (Polizei kümmert sich nicht hierum.)

Die Zufahrt wird regelmäßig von "Fremden" zugeparkt.
Hierüber wird A die Nutzung der Garage erheblich erschwert.
Was soll A tun, an wen hat er sich zu wenden ? (Polizei kümmert sich nicht hierum.)

