Zuständigkeit bei Duplex-Parkern

Diskutiere Zuständigkeit bei Duplex-Parkern im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, in einem Wohnhaus, in welchem ich eine Eigentumswohnung mit einem Doppelparker-Tiefgaragen-Stellplatz (Duplex-Parker) besitze, ist nun der...
  • Zuständigkeit bei Duplex-Parkern Beitrag #1

Eigentümer

Hallo,

in einem Wohnhaus, in welchem ich eine Eigentumswohnung mit einem Doppelparker-Tiefgaragen-Stellplatz (Duplex-Parker) besitze, ist nun der Duplexparker kaputt gegangen.

Der Hausmeister konnte das Problem leider nicht beheben. Es müsse wohl der Service der Duplex-Firma gerufen werden. Ein Anruf bei der Hausverwaltung - dachte ich - würde das richten. Doch diese sind der Ansicht, dass ein Duplexparker Sondereigentum ist und Sie damit die Reparatur nicht beauftragen dürfen. Vielmehr müsste ich die Reparatur selber beaufrtragen und diese natürlich auch zahlen. Eine Kostenerstattung der anderen Duplex-Eigentümer würde ich dann nur bekommen, wenn ich zuvor von allen Duplex-Eigentümern eine entspr. Bestätigung habe (was dann aber natürlich auch nicht heißt, dass diese auch zahlen).

Meiner Ansicht nach müsste doch der Verwalter hier die Reparur beauftragen und die Kosten müssten durch die TG-Nutzer geteilt werden. Ich hatte auch schon von einem Urteil gehört, welches dies auch so sieht.

Wie seht Ihr dies? Hat Ihr hier Erfahrungen?

Vielen Dank,
Elmar
 
  • Zuständigkeit bei Duplex-Parkern Beitrag #2
Martens

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moin Elmar,

die Frage, ob die Doppelparker Gemeinschafts- oder Sondereigentum sind ergibt sich aus den Regeln der Teilungserklärung.

Die Verwaltung scheint davon auszugehen, es gebe eine Untergemeinschaft der Doppelparkereigentümer / -besitzer, auch dies müßte sich aus der Teilungserklärung oder aus den Protokollen der vergangenen Jahre ergeben.

Also in die TE schauen und berichten, was das steht, dann sehen wir weiter.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Zuständigkeit bei Duplex-Parkern Beitrag #3

Eigentümer

Hallo,

hab mal nachgeschaut: es existieren 3 Vierfach-Duplex-Parker mit gesamt 12 Stellplätzen, die alle über ein und die selbe Hebeanlage betrieben werden. In der Teilungserklärun ist jeweils 4/10000 Teileigentum mit je 1/4 Miteigentumsanteil begründet... D.h. die Hebeanlage wird von versch. Eigentümern genutzt. Dann müsste doch die Hausverwaltung für Instandhaltung und Instandsetzung in der Verantwortung stehen? Oder?

Grüße!
 
  • Zuständigkeit bei Duplex-Parkern Beitrag #4
Martens

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moin Elmar,

In der Teilungserklärun ist jeweils 4/10000 Teileigentum mit je 1/4 Miteigentumsanteil begründet...

tut mir leid, das verstehe ich jetzt nicht.

12 Stellplätze gibt es in der Garagenanlage und die werden über eine gemeinsame Hydraulik bewegt, soweit klar.

Wichtig ist die Frage, wie diese Doppelparker in der Teilungserklärung erwähnt werden, vielleicht kannst Du den Text abschreiben oder kopieren und mir als email schicken?

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
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