Djevica79
Hallo Zusammen,
ich habe eine Mieterhöhung an meinen Mieter geschickt. Ich habe die alte Miete pro m² und die neue genau ausgewiesen, beide Eheleute angesprochen...etc. Eigentlich ist ist sie formell richtig.
Ich habe mich allerdings bei der Zustimmungsfrist vertan. Es sollte der 31.05. sein, ich hab aber 20.05 geschrieben. Ist die Mieterhöhung deshalb unwirksam oder reicht es,daß ich auf Zustimmung hibgewiesen habe? Gibt es dazu ein BGH-Urteil?
Vielen Dank im Voraus.
Gruss
ich habe eine Mieterhöhung an meinen Mieter geschickt. Ich habe die alte Miete pro m² und die neue genau ausgewiesen, beide Eheleute angesprochen...etc. Eigentlich ist ist sie formell richtig.
Ich habe mich allerdings bei der Zustimmungsfrist vertan. Es sollte der 31.05. sein, ich hab aber 20.05 geschrieben. Ist die Mieterhöhung deshalb unwirksam oder reicht es,daß ich auf Zustimmung hibgewiesen habe? Gibt es dazu ein BGH-Urteil?
Vielen Dank im Voraus.
Gruss