Zwangöffnung

Diskutiere Zwangöffnung im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung in Maintal, in der darunter liegenden Wohnung ist an der Decke ein kleiner Wasserfleck was die...
  • Zwangöffnung Beitrag #1

Lappes

Hallo
ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung in Maintal, in der darunter liegenden Wohnung ist an der Decke ein kleiner Wasserfleck was die Vermutung aufkommen läßt, das eine undichte Stelle in meiner Wohnung der Grund dafür ist. Nun versuche ich schon länge Zeit (1 Monat) den Mieter telefonisch und postalisch zuerreichen. Bekomme ich ihn ans Tel., was einmal passierte legt er sofort auf, der Klempnerfirma die von der Hausverwaltung beauftragt wurde den Schaden zu begutachten widerfuhr das gleich. Welche rechtlichen Schritte kann oder muß ich einhalten um zwangweise in die Wohnung zu kommen.

Ach ja mal eben vorbei fahren ist nicht, die Wohnung liegt 300 Km entfernt.

Danke für Eure Tipps
 
#
schau mal hier: Zwangöffnung. Dort wird jeder fündig!

Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren
  • Zwangöffnung Beitrag #2

Capo

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
23.04.2006
Beiträge
4.801
Zustimmungen
5
Nicht der darunterliegende Mieter ist das Problem, sondern dein Mieter, in dessen Wohnung der vermutete Rohrbruch sein soll? Keine Zeit verlieren und den Zugang mit dem Handwerker verschaffen. Das ist ein Notfall und die Schadensbegrenzung ist oberste Vermieterpflicht. Vielleicht mal beim Nachbarn nachfragen, vielleicht weiss der etwas oder hat sogar einen Schlüssel.

Das zerstörte Schloss zahlt die Versicherung bzw geht auf deine Kosten.
 
  • Zwangöffnung Beitrag #3

Jerry

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.07.2006
Beiträge
443
Zustimmungen
1
Ich hab dazu einen netten Link gefunden, der glaub ich ganz gut Deine Situation mit treffen dürfte:

Klickst Du hier...

Wenn ein Leitungswasserschaden vermutet wird, läuft das u.U. unter Gefahr von erheblichen Folgeschäden (was heisst hier u.U. - eigentlich eher z.s. (ziemlich sicher)!) - wenn der Mieter in diesem Fall in Anwesenheit den Zutritt verweigert, musst Du ggfs. die freundlichen Ordnungshüter um Hilfe bitten - das ist vielleicht unangenehm, aber weniger unangenehm als wenn Du hinterher für die Komplettsanierung des Hauses zahlen darfst...

Falls der Zutritt notwendig wird, und der Mieter ist nicht da, _musst_ Du m.E. sogar die Polizei dabei haben, damit alles ordungsgemäß protokolliert und bezeugt wird - sonst kann unbefugte Öffnung einer fremden (da vermieteten) Wohnung ganz fürchtlich Ärger bringen...

Aufgrund der Gefahrenlage wirst Du um die 300km Weg wohl nicht drum herumkommen (ausser, Du hast eine Verwaltung vor Ort, die das an Deiner Statt regelt...)

Jerry
 
  • Zwangöffnung Beitrag #4

Jerry

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.07.2006
Beiträge
443
Zustimmungen
1
Hehe, da hatten wir wohl parallel an der Antwort gestrickt...

Original von capo
Vielleicht mal beim Nachbarn nachfragen, vielleicht weiss der etwas oder hat sogar einen Schlüssel.

Bei der geschilderten Uneinsichtigkeit des Mieters (Telefon auflegen, Handwerker nicht reinlassen) vermute ich spontan ausreichend Paranoia, dass der auch niemandem einen Schlüssel anvertrauen würde...

Jerry
 
  • Zwangöffnung Beitrag #5

Capo

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
23.04.2006
Beiträge
4.801
Zustimmungen
5
dass der auch niemandem einen Schlüssel anvertrauen würde

Könnte ja auch sein, dass es nur ein "Privat-Krieg mit diesen bösen Vermietern" ist (ungeachtet, wer der Vermieter ist oder wie er seine Pflichten wahrnimmt)

Unversucht sollte man es jedoch nicht lassen und den Nachbarn noch als zusätzlichen Zeugen "missbrauchen".
 
  • Zwangöffnung Beitrag #6

Lappes

@ capo
ist schon mein Mieter der keinen rein bzw. keine Telefongespräch zuläßt

Der Wasserfleck ist anscheinend noch nicht groß weil die Mieterin der untenliegenden Wohnung noch in den Urlaub fahren konnte. Also wahrscheinlich kein Rohrbruch sonder wahrscheinlich ein undichtes Teil im Badezimmer.

Also kann ich im Beisein von Zeugen die Wohnung öffnen lassen wenn der Mieter nicht zu diesem Zeitpunkt zu Hausen ist.
Gemeldt hat der Typ sich wie gesagt weder am Tel. noch auf Schreiben, Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein.

Ich habe auch schon den Hausmeister auf den Mieter angesetzt um Ihm die Dringlichkeit zu erklären.
 
Thema:

Zwangöffnung

Zwangöffnung - Ähnliche Themen

Kündigung Eigenbedarf nach Kauf Zweifamilienhaus - Mieterin kompliziert: Hallo zusammen, ich habe mir im Vorfeld alle bisherigen Threads zu dem Thema durchgelesen. Da jeder Einzelfall jedoch sehr speziell gelagert ist...
Vermieter erpresst uns: Am 15.05. wurde der Vertrag von uns unterschrieben. Mündlich wurde uns bestätigt, dass wir im Fall eines vorzeitigen Auszugs, geeignete...
Entschädigung für Mehraufwand/Kosten durch Wasserschaden?: Hallo zusammen, in meiner von mir selbst bewohnten Eigentumswohnung war im Badezimmer (ca. 4m²) plötzlich die Decke feucht. Ursache waren die...
Frage von Mieterseite: Hallo, eigentlich bin ich von der hier durchgängig als ach so böse dargestellten Gegenseite - der Mieter, der Euch 12 Monate Jahr für Jahr Miete...
Hilfe bei Verschweigen von Schimmelbefall und mehr: Hallöchen, ich bräuchte ganz dringend ein paar Information und da sich hier Mieter und Vermieter unterhalten können, find ich dieses Forum super...

Sucheingaben

mieter rohrbruch zutritt

,

wohnung öffnen bei rohrbruch

,

rohrbruch wohnung öffnen

,
wasserrohrbruch zutrittsrecht vermieter
, wohnung öffnen rohrbruch, muß mieter handwerker rein lassen, rohrbruch mieter in urlaub wohnung öffnen, rohrbruch mietwohnung zutrittsrecht, Mieter verweigert den Zutritt zur Wohnung bei Rohrbruch, Rohrbruch Mieter verweigert Zugang, rohrbruch mieter verweigert zutritt, Zwangöffnung Wohnung, darf man bei einem rohrbruch eine wohnung öffnen, mieter verweigert zutritt während urlaub, pflicht zur schadensbegrenzung vermieter, mieter verweigert zugang bei schaden, zwangsoffnung Wohnung zztritt handwerker, mieter wasserrohrbruch notöffnung kosten, mieter verweigert zugang notfall, mieter verweigert zugang wohnung, mieter verrweigert zugang, rohrbruch zutritt, muß mieter wegen wasserrohrbruch einen handwerker reinlassen, rohrbruch hausmeister zugang zur wohnung, schadensbegrenzung in mietwohnung
Oben