Triple-J
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Hallo zusammen,
ich spiele aktuell mit dem Gedanken, bei einer Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung in einer größeren WEG mitzumischen.
Die Wohnung ist laut Gutachten für heutige Verhältnisse niedrig bewertet. Dies hat u. a. mit dem Allgemeinzustand zu tun, aber auch mit der Tatsache, dass die Wohnung nicht von innen besichtigt werden konnte. Ich gehe aber davon aus, dass der Gutachtenwert (ggfls. deutlich) übertroffen werden wird.
Da die Mühlen unserer Gerichte langsam mahlen, vergingen zwischen Gutachten und der bald anstehenden ZV aber mal eben zwei Jahre. Bei einer Ortsbesichtigung war ich vom Allgemeinzustand positiv überrascht. Die Hausverwaltung bestätigte auf telefonische Nachfrage, dass in den vergangenen beiden Jahren einiges passiert ist.
Laut Hausverwaltung ist noch ein Darlehen/Sonderumlage monatlich per Hausgeld abzuzahlen, weshalb die nicht umlagefähigen Nebenkosten hoch sind. Soweit einkalkulierbar.
Allerdings haben weder die Gutachterin noch ich die Wohnung zu sehen bekommen. Wichtiger ist noch, dass weder die Gutachterin noch die Hausverwaltung Kenntnis vom Mietvertrag haben. Es ist nur bekannt, dass die Wohnung vermietet ist. Zum Noch-Eigentümer sei null Kontakt möglich. Der Hausverwalter sagte mir, dass eine ältere Dame die Wohnung bewohne. Er habe vor einiger Zeit mal die Wohnung betreten können. Die Hygiene dort sei zwar nicht dolle und es rieche nicht toll, aber die Wohnung sei nicht vermüllt etc.
Einen unterdurchschnittlichen Zustand der Wohnung kann ich ja auch im Groben preislich einkalkulieren.
Das Zwangsversteigerungen immer ein gewisses Risiko birgen und Überraschungseier dabei sind, ist ohnehin klar. Auch könnte eine nicht zahlende Mieterin ein möglicher Grund für die Insolvenz eines Eigentümers sein. Bei Nicht-Zahlung gäbe es aber zumindest die Möglichkeit der Räumungsklage, sofern die Miethöhe benannt werden kann.
Größter Risikofaktor ist m. E. hier, dass niemand mir etwas zum Mietvertrag bzw. der Höhe der Miete sagen kann. Im Falle einer erfolgreichen Ersteigerung würde ich natürlich die Mieterin um Vorlage des MV bitten. Wenn die jedoch sagt, es existiere nur ein mündlicher Mietvertrag über 5€ monatlich, nun...?
Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen (noch theoretischen, aber durchaus realistischen) Sachverhalt?
ich spiele aktuell mit dem Gedanken, bei einer Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung in einer größeren WEG mitzumischen.
Die Wohnung ist laut Gutachten für heutige Verhältnisse niedrig bewertet. Dies hat u. a. mit dem Allgemeinzustand zu tun, aber auch mit der Tatsache, dass die Wohnung nicht von innen besichtigt werden konnte. Ich gehe aber davon aus, dass der Gutachtenwert (ggfls. deutlich) übertroffen werden wird.
Da die Mühlen unserer Gerichte langsam mahlen, vergingen zwischen Gutachten und der bald anstehenden ZV aber mal eben zwei Jahre. Bei einer Ortsbesichtigung war ich vom Allgemeinzustand positiv überrascht. Die Hausverwaltung bestätigte auf telefonische Nachfrage, dass in den vergangenen beiden Jahren einiges passiert ist.
Laut Hausverwaltung ist noch ein Darlehen/Sonderumlage monatlich per Hausgeld abzuzahlen, weshalb die nicht umlagefähigen Nebenkosten hoch sind. Soweit einkalkulierbar.
Allerdings haben weder die Gutachterin noch ich die Wohnung zu sehen bekommen. Wichtiger ist noch, dass weder die Gutachterin noch die Hausverwaltung Kenntnis vom Mietvertrag haben. Es ist nur bekannt, dass die Wohnung vermietet ist. Zum Noch-Eigentümer sei null Kontakt möglich. Der Hausverwalter sagte mir, dass eine ältere Dame die Wohnung bewohne. Er habe vor einiger Zeit mal die Wohnung betreten können. Die Hygiene dort sei zwar nicht dolle und es rieche nicht toll, aber die Wohnung sei nicht vermüllt etc.
Einen unterdurchschnittlichen Zustand der Wohnung kann ich ja auch im Groben preislich einkalkulieren.
Das Zwangsversteigerungen immer ein gewisses Risiko birgen und Überraschungseier dabei sind, ist ohnehin klar. Auch könnte eine nicht zahlende Mieterin ein möglicher Grund für die Insolvenz eines Eigentümers sein. Bei Nicht-Zahlung gäbe es aber zumindest die Möglichkeit der Räumungsklage, sofern die Miethöhe benannt werden kann.
Größter Risikofaktor ist m. E. hier, dass niemand mir etwas zum Mietvertrag bzw. der Höhe der Miete sagen kann. Im Falle einer erfolgreichen Ersteigerung würde ich natürlich die Mieterin um Vorlage des MV bitten. Wenn die jedoch sagt, es existiere nur ein mündlicher Mietvertrag über 5€ monatlich, nun...?
Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen (noch theoretischen, aber durchaus realistischen) Sachverhalt?