Zwangsversteigerungen

Diskutiere Zwangsversteigerungen im Immobilien - Erwerb/Veräußerung im Inland Forum im Bereich Immobilien Forum; Hallo, bin das erste mal hier und habe da mal einige Fragen. Ich bin Hauseigentümer (vermiete es) und interessiere mich brennend für...
  • Zwangsversteigerungen Beitrag #1

Moritz025

Hallo,
bin das erste mal hier und habe da mal einige Fragen. Ich bin Hauseigentümer (vermiete es) und interessiere mich brennend für Zwangsversteigerungen. war noch nie auf einer, aber es soll nun losgehen... Hat jemand erfahrungen damit? Ich suche auch verzweifelt nach einer Liste an die ich mich bei der Besichtigung der Immobilie halten kann, die mir hilft den Wert zu ermitteln. Kann mir jemand helfen?
 
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  • Zwangsversteigerungen Beitrag #2

Capo

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Erfahrungen nicht direkt, ich war nur mal bei einer oder 2.
Den Wert wirst du wohl als Laie kaum ermitteln können, aber du darfst beim AG Einsicht in die Gutachten nehmen. Ein Vereidigter Gutachter ermittelt per Verkehrswertverfahren und Ertragswertverfahren den Wert des Objektes.
Anhand des Wertes gibt es dann den ersten Termin mit den 7/10.
Der 2.Termin, Wenn das Objekt nicht versteigert werden kann, ist dann der beliebte 5/10 Termin. Es kann also je nach AG lohnenswert sein, bereits beim 7/10 Termin zu bieten, weil beim 5/10 Termin alle möglichen Zocker anwesend sind und der Preis steigt...

Ich rate dir, bevor du dich ins ungewisse stürzst, erstmal dem einen oder anderen Termin beizuwohnen. Viele Vorgänge scheinen beim erstenmal unheimlich umständlich. Sind sie aber nicht...

Ausweis nicht vergessen ;)

Übrigens: Wenn man ein Objekt ersteigern will, wird 10% der Summe sofort fällig. Also nix mit Überweisung....
 
  • Zwangsversteigerungen Beitrag #3

Insolvenzprofi

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ich bin zwangsversteigerungsmakler und muss sagen, es ist eine feine sache...

ich muss allerdings den trugschluss dass man im 2, termin das Objekt noch günstiger bekommt, als im ersten, hier erheblich wiedersprechen, denn wenn der gläubiger nicht das gebot vorliegen hat, welches seinen vorstellungen entspricht, dann stellt er gemäß 30 ZVG ein und das Objekt bekommt keiner!

im 1. termin darf der Zuschlag bei einem Gebot unter den 5/10 Grenzenm gemäß 85a ZVG aus amtwegen wegen der verschläuderung nicht erteilt werden, im 2. schion aber nur theorethisch....die 7/10 nach 74a ZVG Grenze ist der Joker von der Bank, allerdings kann ich keinen eine Zwangversteigerung empfehlen, der das Objekt nicht kennt, bzw. sich grundlegend informiert hat oder wenn kein Makler eingeschaltet ist...
 
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