KH2022
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Hallo,
unsere Mietwohnung wurde von Eheleute angemietet. Der Mietvertrag wurde ordnungsgemäß gekündigt und die Eheleute sind ausgezogen. Beide Eheleute haben sich auf die gleiche neue Adresse umgemeldet. Mietforderungen sind noch offen geblieben. Die ehemalige Mietpartei hat einen Anwalt. Der Anwalt hat mitgeteilt, dass die Ehefrau nur 800 € zur Verfügung hat. Von den 800 € zahlt die Ehefrau 700 € Miete. Mehr hätte die Ehefrau nicht zum Leben.
Da beide Eheleute den Mietvertrag unterschrieben haben, haften die Eheleute gesamtschuldnerisch.
Ist es hier nicht wichtig, was die Eheleute gemeinsam zum Leben haben?
Viele Grüße
unsere Mietwohnung wurde von Eheleute angemietet. Der Mietvertrag wurde ordnungsgemäß gekündigt und die Eheleute sind ausgezogen. Beide Eheleute haben sich auf die gleiche neue Adresse umgemeldet. Mietforderungen sind noch offen geblieben. Die ehemalige Mietpartei hat einen Anwalt. Der Anwalt hat mitgeteilt, dass die Ehefrau nur 800 € zur Verfügung hat. Von den 800 € zahlt die Ehefrau 700 € Miete. Mehr hätte die Ehefrau nicht zum Leben.
Da beide Eheleute den Mietvertrag unterschrieben haben, haften die Eheleute gesamtschuldnerisch.
Ist es hier nicht wichtig, was die Eheleute gemeinsam zum Leben haben?
Viele Grüße