LHW_Boomel
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weitwohnsteuer für berufsbedingte Nebenwohnung zulässig
Auch für eine Zweitwohnung, die aus beruflichen Gründen bezogen wird, darf laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine Zweitwohnsteuer erhoben werden.
Im konkreten Fall bewohnte ein Mann in der Woche an seinem Arbeits-Ort eine Nebenwohnung, an freien Tagen wohnte er bei seiner Familie. Gegen den Steuerbescheid für die Zweitwohnung setzte er sich zur Wehr. Das BverwG begründete die Rechtmäßigkeit der Wohnungssteuer damit, dass es für die steuerlichen Abgaben nicht entscheidend sei, ob die Nebenwohnung aus arbeitstechnischer Notwendigkeit bezogen werde oder dem persönlichen Lebensstil diene. Allein die Tatsache, dass jemand wirtschaftlich in der Lage sei, sich eine Zweitwohnung zu leisten, zähle.
? hab auch eine zweitwohnung (miete natürlich) is das irgendwie relevant? kann mich da jemand aufklären ob das nur für Besitzer (sprich Eigentümer) interessant ist oder auch auf mich zukommt.