Zwischenmiete, ohne Vertrag

Diskutiere Zwischenmiete, ohne Vertrag im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, bin jetzt ers ein mal für 6 Monate in Berlin und hoffe auf einen anschließenden Job. Wohne zur Zeit zur Zw.miete bei einer bekannte. Im 6...
  • Zwischenmiete, ohne Vertrag Beitrag #1

Hochhaeusi

Hallo,

bin jetzt ers ein mal für 6 Monate in Berlin und hoffe auf einen anschließenden Job. Wohne zur Zeit zur Zw.miete bei einer bekannte. Im 6 Monatigen Absolventenpraktikum verdiene ich sehr wenig und bräuchte dringend Zuschuß vom Amt zum Lebensunterhalt. Habe aber keinen Mietvertrag abgeschlossen, da ich nicht genau weiß ob sie die Wohnung untervermieten darf.
Was kann man/was muss man grundsätzlich tun?
 
  • Zwischenmiete, ohne Vertrag Beitrag #2

Insolvenzprofi

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Hallo erstmal,

das ist wirklich schwierig... aber grundsätzlich brauchst, du einen untermietvertrag, der Vermieter (Hauptvermieter) muss dir dann noch eine Unterschrift auf einen wisch vom amt für Wohnungswesen ausstellen... dann ist alles gegessen...
 
  • Zwischenmiete, ohne Vertrag Beitrag #3

RMHV

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Original von Hochhaeusi
Was kann man/was muss man grundsätzlich tun?

Mietvertrag schreiben und beim Amt vorlegen.

Es ist schon seltsam... Die Beteiligten scheren sich offensichtlich nicht darum, ob eine Gebrauchsüberlassung zulässig ist. Der einzige Gedanke darüber scheint zu sein, dass ein rechtswidriges Verhalten nicht auffallen soll und übersehen dabei völlig, dass es völlig unerheblich ist, ob ein Mietvertrag schriftlich oder nur mündlich abgeschlossen wird. Ein Mietvertrag besteht, wenn für die Überlassung einer Mietsache eine Miete vereinbart wird. Selbst für den Fall, dass kein Mietverhältnis bestehen und die Überlassung unentgeltlich erfolgen sollte, wäre noch immer die Erlaubnis des Vermieters erforderlich.
Ohne Erlaubnis ist die Gebrauchsüberlassung unzulässig. Die Unzulässigkeit hängt absolut nicht davon ab, ob ein schriftlicher Vertrag besteht.
 
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