Zwischenmietvertrag

Diskutiere Zwischenmietvertrag im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Guten Tag! Ich bin dabei, mein Zimmer in einem Studentenwohnheim für 2 Monate zu vermieten. Da ich mich natürlich gerne absichern möchte, würde...
  • Zwischenmietvertrag Beitrag #1

DennisWiesmann

Guten Tag!
Ich bin dabei, mein Zimmer in einem Studentenwohnheim für 2 Monate zu vermieten.
Da ich mich natürlich gerne absichern möchte, würde mich interessieren, wie man für so etwas einen Mietvertrag aufsetzt. Gibt es irgendwo im Netz Vorlagen für so etwas?
Vielen Dank für ihre Hilfe schon mal im voraus.
Gruß, Dennis
 
#
schau mal hier: Zwischenmietvertrag. Dort wird jeder fündig!

Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren
  • Zwischenmietvertrag Beitrag #2

wolle

Davon würde ich abraten. Wenn der Mieter /untermieter erstmal drin ist, ist es schwer ihn nach den 2 Monaten wieder raus zu bekommen. Für einen Zeitmietvertrag müßte eine plausible Begründung für die Begrenzung drin stehen.
Außerdem muss das der Vermieter genehmigen.
 
  • Zwischenmietvertrag Beitrag #3

RMHV

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
16.07.2005
Beiträge
3.910
Zustimmungen
186
Original von Capo
Davon würde ich abraten. Wenn der Mieter /untermieter erstmal drin ist, ist es schwer ihn nach den 2 Monaten wieder raus zu bekommen. Für einen Zeitmietvertrag müßte eine plausible Begründung für die Begrenzung drin stehen.
Außerdem muss das der Vermieter genehmigen.

Es ist ein ganz grundsätzliches Problem bei der Vermietung - nicht nur von Wohnraum - dass man Probleme hat, wenn der Mieter sich vertragswidrig verhält und bei Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache nicht freiwillig zurück gibt. Soweit gibt es also kein Problem, das durch die spezielle Konstellation entstehen würde. Es stellt sich aber schon die Frage, ob man dieses Risiko für relativ geringe Einnahmen eingehen will.
Eine Begründung für eine Befristung wird nicht erforderlich sein. Bei einem Zeitraum von 2 Monaten sollte man von einer Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch ausgehen. Nach § 549 Abs. 2 BGB gilt § 575 BGB nicht für solche kurzfristigen Mietverhältnisse. Damit entfällt der Begründungszwang. Es versteht sich von selbst, dass der Vertrag eine Vereinbarung enthalten sollte, dass die Vermietung nur zum vorübergehenden Gebrauch erfolgt. Es kann sicher auch nicht schaden, wenn eine Verlängerung schon beim Vertragsabschluss ausgeschlossen wird.
 
  • Zwischenmietvertrag Beitrag #4

sky180

Neuer Benutzer
Dabei seit
17.11.2005
Beiträge
27
Zustimmungen
0
Besteht auch die Möglichkeit einen Zeitmietvertrag über z.B. 3 oder 6 Monate abzuschließen. Ohne einen Grund anzugeben.
Mit der Option z.B. 1 Monat vor Fristende den Vertrag zu verlängern oder dementsprechend zu beenden.
Bei einer Verlängerung kann man dann wieder z.b. 3 oder 6 Monate befristen.
 
  • Zwischenmietvertrag Beitrag #5

Insolvenzprofi

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
09.06.2006
Beiträge
923
Zustimmungen
1
Original von sky180
Bei einer Verlängerung kann man dann wieder z.b. 3 oder 6 Monate befristen.

ggf. ja, jedoch ist hast du die volle haftung für etwaige mängel...
 
  • Zwischenmietvertrag Beitrag #6
lostcontrol

lostcontrol

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
04.08.2006
Beiträge
16.857
Zustimmungen
947
erkundige dich doch mal bei der mitwohnzentrale, wie die das regeln - evtl. erledigen die den ganzen kladderadatsch sogar für dich (kostenfrei, weil sie ihre provision vom zwischenmieter nehmen).
 
Thema:

Zwischenmietvertrag

Zwischenmietvertrag - Ähnliche Themen

Schimmel ist absehbar: Guten Tag, wir benötigen Hilfe bei einem bestimmten Fall. Und zwar haben wir eine Zweifamilienhaus gekauft welches in der Einliegerwohnung...
Mietbeginn 7.3. für ein Jahr- wann ist Mietende?: guten Tag, ich habe eine Wohnung für ein Jahr befristet vermietet. Der Mietbeginn war am 7.3.22. Wann endet der Vertrag bitte? Ich möchte ihn...
Ukrainische Flüchtlingsfamilie: Mietvertrag zur Überlassung von möbliertem Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch nach § 549 Abs. 2 Nr. 1: Liebe Forummitglieder, um das Leid in Folge des Ukrainekrieges zumindest etwas zu lindern, haben wir seit guten vier Wochen eine ukrainische...
Erwähnung der Staffelmiete bei einer Anzeige notwendig?: Hallo zusammen. Ich bin gerade dabei einen Nachmieter für meine einzige Wohnung in einer ostwestfälischen größeren aber eher strukturschwachen...
Zwei Fragen: Wie und wann Schlüsselübergabe + Gibt es eine Anlage für Tierhaltung: Liebe Forenmitglieder, ich habe zwei Wohnungen, die ich jetzt neu vermiete. Eigentlich habe ich eine SEV, aber die kümmert sich nicht und...

Sucheingaben

zwischenmietvertrag

,

zwischenmietvertrag studentenzimmer

,

zwischen mietvertrag

,
vermietung zum vorübergehenden gebrauch
, zwischenmietvertrag für ein zimmer, mitwohnzentrale § 575 bgb
Oben