Loisl
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Hallo zusammen,
da wir demnächst eine Einlieger-Wohnung in unserem (selbstbewohnten) Eigenheim vermieten wollen, habe ich Bedenken wg. Nebenkostenabrechnung. Zirka 50 Stunden habe ich diesbezüglich bereits im Internet recherchiert. Dennoch habe ich Fragen über Fragen ...
(1) Kann man Regenwasser (Zysterne) für WC-Spülung abrechnen, um Kosten für eben diese Zysterne zu senken. Wenn ja, wie?
(Z.B. 50% der Kosten für Leitungswasser anteilig an Personen im ganzen Haus)
(2) Da wir über eine Solaranlage (f. Warmwasser) verfügen: Kann man im Sommer für das Aufbereiten von Warmwasser Nebenkosten verlangen? Wenn ja, wie zu berechnen?
(3) Wir haben zwar für beide Wohnungen Warm-/Kaltwasserzähler, jedoch nur für die Einliegerwaohnung einen Wärmezähler (ISTA) vorgesehen. Meinen Informationen zufolge, kann man für 10 gemessene kW auf dem ISTA-Zähler 1 Liter Heizöl veranschlagen, und für 1 Kubikmeter Warmwasser 14 Liter Heizöl.
ABER: Für das generelle B e r e i t h a l t e n der Heizungswärme bzw. des Warmwassers fallen ja nochmals Kosten an (Heizöl, Strom für Brenner). Wie ist dies in der Nebenkostenabrechnung zu handlen?
(4) Kann man die Kosten der Zähler der Einliegerwohnung (separate Kalt-/Warmwasserzähler, ISTA-Zähler) auf die Nebenkosten umlegen? Habe verschiedene Meinungen dazu gelesen. Teilweise auch so: Falls man Zähler nicht Eichen kann, kann Neuanschaffung der Zähler auf Mietnebenkosten umgelegt werden (auf 5 Jahre verteilt). Was stimmt nun?
Für Antworten - auch teilweise - wäre ich sehr dankbar!
da wir demnächst eine Einlieger-Wohnung in unserem (selbstbewohnten) Eigenheim vermieten wollen, habe ich Bedenken wg. Nebenkostenabrechnung. Zirka 50 Stunden habe ich diesbezüglich bereits im Internet recherchiert. Dennoch habe ich Fragen über Fragen ...
(1) Kann man Regenwasser (Zysterne) für WC-Spülung abrechnen, um Kosten für eben diese Zysterne zu senken. Wenn ja, wie?
(Z.B. 50% der Kosten für Leitungswasser anteilig an Personen im ganzen Haus)
(2) Da wir über eine Solaranlage (f. Warmwasser) verfügen: Kann man im Sommer für das Aufbereiten von Warmwasser Nebenkosten verlangen? Wenn ja, wie zu berechnen?
(3) Wir haben zwar für beide Wohnungen Warm-/Kaltwasserzähler, jedoch nur für die Einliegerwaohnung einen Wärmezähler (ISTA) vorgesehen. Meinen Informationen zufolge, kann man für 10 gemessene kW auf dem ISTA-Zähler 1 Liter Heizöl veranschlagen, und für 1 Kubikmeter Warmwasser 14 Liter Heizöl.
ABER: Für das generelle B e r e i t h a l t e n der Heizungswärme bzw. des Warmwassers fallen ja nochmals Kosten an (Heizöl, Strom für Brenner). Wie ist dies in der Nebenkostenabrechnung zu handlen?
(4) Kann man die Kosten der Zähler der Einliegerwohnung (separate Kalt-/Warmwasserzähler, ISTA-Zähler) auf die Nebenkosten umlegen? Habe verschiedene Meinungen dazu gelesen. Teilweise auch so: Falls man Zähler nicht Eichen kann, kann Neuanschaffung der Zähler auf Mietnebenkosten umgelegt werden (auf 5 Jahre verteilt). Was stimmt nun?
Für Antworten - auch teilweise - wäre ich sehr dankbar!